Ihr monatlicher Abschlag für Wasser berechnet sich wie folgt:
- Frischwasser/Trinkwasser
Monatlicher Abschlag Frischwasser = Jahresverbrauch in m³ x Mengenpreis in € : 12 Monate + Grundpreis* für Wasserzähler in €/Monat
*Der Grundpreis wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. Die meisten privaten Haushalte in Einfamilienhäusern besitzen die Zählergröße „Qn 3=4“. Die Wasserzählergröße können Sie direkt auf Ihrem Zähler ablesen.
Zu Ihrer Orientierung, finden Sie in unserem Dokument statistischen Jahresverbräuche verschiedene Verbrauchswerte.
Alle Preise für Müllheim und Staufen finden Sie im jeweils aktuellen Preisblatt. Unser Ziel ist es, Ihre monatlichen Abschläge so zu kalkulieren, dass für Sie keine Nachzahlungen anfallen.
- Abwasser
Hinzu addiert wird dann noch der monatliche Abschlag für Abwasser:
Monatlicher Abschlag Wasser = Monatlicher Abschlag Frischwasser + Monatlicher Abschlag Abwasser
Die Abwassergebühr wird für die Kommune mit dem Wasserpreis erhoben und dorthin abgeführt. Sie setzt sich aus einer Schmutzwassergebühr und einer Niederschlagswassergebühr zusammen. Die Schmutzwassergebühr wird je m³ bezogenem Frischwasser erhoben. Die Niederschlagswassergebühr wird je m² versiegelter Fläche erhoben. Hierzu ist eine entsprechende Erklärung gegenüber der Kommune abzugeben.
Abwassergebühren sind Benutzungsgebühren für die öffentlichen Abwasseranlagen, die der Kommune oder Stadt zur Deckung der anfallenden Kosten für die Entsorgung von Abwasser entstehen. Jeder, der Abwasser in einen Kanal einleitet, muss abhängig von der eingeleiteten Menge Gebühren bezahlen. Diese ergeben sich aus der Herstellung und Unterhaltung des Kanalnetzes, der Kläranlage usw. Bitte erfragen Sie die jeweilige Gebühr bei Ihrer Kommune (Stadt bzw. Gemeinde).