Wasserschlauch

Tarifrechner

Schön, dass Sie da sind.

Wie dürfen wir Ihnen helfen?

Kontakt

Ihre Möglichkeiten, uns zu erreichen

Stadtwerke Müllheimstaufen GmbH
Marktstraße 1-3

Kundenbüro Staufen: 

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 9:00 - 12:30 Uhr
Di. + Do. 13:30 - 17:00 Uhr

Störung melden

Service-Rufnummern

Wasser: 0800 / 588 96 90
Wärme: 0152 / 552 963 41
Strom- und Gasnetz: 0800 / 276 77 67

Störungsnummern

Wasser 0800 / 588 96 90
Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH
 
Strom 0800 / 276 77 67
badenovaNETZE GmbH
 
Gas 0800 / 276 77 67
badenovaNETZE GmbH
 
Holzwärme 07623 / 92 1163
Holzwärme Müllheim GmbH

Bauherren

Sie möchten ein Haus bauen? Dann sind wir der richtige Partner für Sie! 

Für die nötigen Netzanschlüsse zur Energieversorgung kontaktieren Sie uns ganz einfach telefonisch oder schriftlich. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.  

Untenstehend finden Sie alle wichtigen Informationen zum Netz und zu Hausanschlüssen sowie über Installateure vor Ort.

Vertragsdokumente

Anschluss an das Wassernetz

Regenwassernutzung

Prüfung und Instandsetzung des Wasserhausanschlusses

Vertragsinstallateure vor Ort

Abwasserentsorgung der Städte Müllheim und Staufen

Haben Sie Fragen?
Wir sind für Sie da

Technik-Team

Bei Fragen zur Wasserqualität stehen Ihnen die Kollegen und Kolleginnen Mo.-Do. von 9:00 – 12:30 Uhr unter 07631/93608-77 zur Verfügung.

Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns gerne eine E-Mail an technik@stadtwerke-ms.de schicken oder nutzen Sie das Kontaktformular.

FAQ

Wie und wann wird mein Zähler abgelesen?

Unsere Wasserkunden erhalten am Ende des Jahres eine Ablesekarte per Post und werden aufgefordert, ihren aktuellen Zählerstand abzulesen und uns diesen mitzuteilen. Dies kann per Post, E-Mail, Abgabe der Ablesekarte in unseren Kundenbüros oder auch über die Eintragung auf unserer Website erfolgen.

Wie wird mein monatlicher Abschlag für Wasser berechnet?

Ihr monatlicher Abschlag für Wasser berechnet sich wie folgt:

  1. Frischwasser/Trinkwasser
    Monatlicher Abschlag Frischwasser = Jahresverbrauch in m³ x Mengenpreis in € : 12 Monate + Grundpreis* für Wasserzähler in €/Monat
    *Der Grundpreis wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. Die meisten privaten Haushalte in Einfamilienhäusern besitzen die Zählergröße „Qn 3=4“. Die Wasserzählergröße können Sie direkt auf Ihrem Zähler ablesen.
    Zu Ihrer Orientierung, finden Sie in unserem Dokument statistischen Jahresverbräuche verschiedene Verbrauchswerte.
    Alle Preise für Müllheim und Staufen finden Sie im jeweils aktuellen Preisblatt. Unser Ziel ist es, Ihre monatlichen Abschläge so zu kalkulieren, dass für Sie keine Nachzahlungen anfallen.
  2. Abwasser
    Hinzu addiert wird dann noch der monatliche Abschlag für Abwasser:
    Monatlicher Abschlag Wasser = Monatlicher Abschlag Frischwasser + Monatlicher Abschlag Abwasser
    Die Abwassergebühr wird für die Kommune mit dem Wasserpreis erhoben und dorthin abgeführt. Sie setzt sich aus einer Schmutzwassergebühr und einer Niederschlagswassergebühr zusammen. Die Schmutzwassergebühr wird je m³ bezogenem Frischwasser erhoben. Die Niederschlagswassergebühr wird je m² versiegelter Fläche erhoben. Hierzu ist eine entsprechende Erklärung gegenüber der Kommune abzugeben.

Abwassergebühren sind Benutzungsgebühren für die öffentlichen Abwasseranlagen, die der Kommune oder Stadt zur Deckung der anfallenden Kosten für die Entsorgung von Abwasser entstehen. Jeder, der Abwasser in einen Kanal einleitet, muss abhängig von der eingeleiteten Menge Gebühren bezahlen. Diese ergeben sich aus der Herstellung und Unterhaltung des Kanalnetzes, der Kläranlage usw. Bitte erfragen Sie die jeweilige Gebühr bei Ihrer Kommune (Stadt bzw. Gemeinde).

Wie ändere ich meine Vertragsdaten?

Änderungen können Sie uns gerne persönlich, per Telefon, Fax oder E-Mail mitteilen.

Wie bezahle ich meinen Abschlag?

Bei Vertragsabschluss erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Dadurch wird Ihr Abschlag automatisch monatlich von Ihrem Konto abgebucht.

Wann erhalte ich eine Rechnung?

Unsere Kunden erhalten jeweils zum Stichtag ihre Jahresabrechnung sowie im Wasser einen Gebührenbescheid:

Nachdem die Zähler turnusmäßig vom Netzbetreiber abgelesen wurden, erhalten Sie eine Jahresrechnung. Der Zeitpunkt ist abhängig von den Ableseterminen.